Die Mitgliedschaft

in unserer Kreisjägerschaft setzt gleichzeitig die Mitgliedschaft im Landesjagdverband NRW e.V . und dem Deutschen Jagdschutzverband e.V. voraus.

Ferner folgt Ihrer Mitgliedschaft dann auch automatisch die Aufnahme in einen unserer acht Hegeringe. Die Wahl des Hegeringes ist selbstverständlich frei.
Sollten Sie sich für eine Mitgliedschaft in unserer KJS und einem Hegering entschieden haben, bedienen Sie sich bitte dem als Download zur Verfügung gestellten Antrag, den Sie bitte nach vollständigem Ausfüllen an unsere Geschäftsstelle zurücksenden.

Sie erhalten dann unverzüglich unsere Aufnahmebestätigung und wenige Wochen später über den Landesjagdverband Ihre Mitgliedskarte und das gewählte Begrüßungsgeschenk. Gleichzeitig wird sich ein Vertreter Ihres künftigen Hegeringes mit Ihnen in Verbindung setzen.


Aufnahmeantrag

Den ausgefüllten Aufnahmeantrag leiten Sie bitte weiter an den Geschäftsführer der Kreisjägerschaft unter:

rainer.schmidt@kjs-rbk.de


Satzung