Marktplatz der Kreisjägerschaft

Der “Marktplatz” ist die Plattform der Kreisjägerschaft Rheinisch Bergischer Kreis e.V. für eine Vermittlung zwischen Mitgliedern der Kreisjägerschaft.

Über den “Marktplatz” haben Mitglieder die Möglichkeit alles mit jagdlichem Bezug anzubieten oder zu suchen wie z.B. Jagdgelegenheiten, Hilfe bei Revierarbeiten, Ferngläser/Waffen oder Bekleidung.

Entsprechende Angebote oder Anfragen können über folgende Wege inseriert werden:

E-Mail: internet@kjs.rbk.de

oder schriftlich an die Kreisjägerschaft:

Kreisjägerschaft Rheinisch-Bergischer Kreis e.V.
im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.
Steinbrecher Weg 12a
51427 Bergisch Gladbach

Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?
  • Ihren Namen und entsprechende Kontaktdaten (Email, Telefonnummer) zur Weitergabe im Rahmen der Vermittlung
  • Bitte formulieren Sie Ihr Anliegen in möglichst konkreter Form. Beispiel : “Biete einen unentgeltlichen Begehungsschein in Bergisch Gladbach zur Freigabe auf Raubwild und Schwarzwild, Beteiligungen an Revierarbeiten werden gewünscht” oder “Suche gut erhaltene Jagdbekleidung in Größe 52/ Schuhgröße 45 für Männer”.
  • Die Beschreibung sollte auch Angaben zu einem Preis/Kosten, möglichem Versand oder Abholung, Standort und Zustand enthalten.
  • Waffen-Angebote: siehe hierzu AGB

WICHTIG!: Ihre Anfragen werden grundsätzlich anonym auf unserer Homepage veröffentlicht!

Das heißt, Sie schicken uns Ihre Kontaktdaten, diese werden wir jedoch erst nach einer konkreten Anfrage an die Kreisjägerschaft weitergegeben. Auf der Homepage werden grundsätzlich weder Namen noch Kontaktdaten veröffentlicht. Sofern Sie dennoch eine Veröffentlichung Ihrer Kontaktdaten im Inserat auf der Homepage wünschen, teilen Sie uns dies explizit mit.

Eine Ausnahme von der anonymen Veröffentlichung bildet das Angebot von Waffen. Grundsätzlich müssen Name und Kontaktdaten im Inserat angegeben werden. Sie können der Angabe Ihrer Kontaktdaten jedoch widersprechen. Dies bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Information an uns, wie z.B. “hiermit wiederspreche ich der Bekanntgabe meines Namens und meiner Kontaktdaten im Zusammenhang mit dem Inserat „[Name der Waffe eintragen]“. Die Kreisjägerschaft ist in diesen Fällen dazu verpflichtet, sämtliche Urkunden über den Geschäftsverlauf ein Jahr lang aufzubewahren und auf Verlangen Behörden Einsicht zu gewähren (siehe AGB § 3).

Um unsere Mitglieder vor Missbrauch zu schützen, prüfen wir sowohl die Identität bei Abgabe eines Angebotes als auch bei einer Anfrage auf ein bestehendes Angebot. Auf diesem Weg wollen wir auch sicherstellen, dass der “Marktplatz” lediglich Mitgliedern der KJS zur Verfügung steht.

Sollten sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen unter den o. g. Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Über die Rubrik „Marktplatz“ auf unserer Webseite können Mitglieder der Kreisjägerschaft Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. im Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V. (im Folgenden „Kreisjägerschaft“) und sonstige Mitglieder des Landesjagdverbands NordrheinWestfalen e.V. (im Folgenden „Landesjagdverband“) Artikel inserieren, welche sie verkaufen möchten oder aber Suchanfragen für Artikel einstellen.

Diese AGB regeln einzig die Bedingungen, unter welchen Verkäufer ihre Artikel hier inserieren bzw. Suchende ihre Suchanfragen formulieren dürfen; die Unterseite „Marktplatz“ der Webseite der Kreisjägerschaft fungiert ausschließlich und unentgeltlich als Vermittler bzw. „schwarzes Brett“. Regeln für das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und seinem Käufer/die Abwicklung der Kaufverträge sind nicht vorgesehen. Die Kreisjägerschaft und der Landesjagdverband sind nicht für den Kauf oder Verkauf der über den Marktplatz angebotenen Gegenstände verantwortlich. Der Kauf wird ohne Beteiligung der Kreisjägerschaft und des Landesjagdverbands zwischen Verkäufer und Käufer abgewickelt. 

§ 1 Inhalt des Marktplatzes
Über den Marktplatz können von privaten, also nicht gewerblich tätigen Mitgliedern der Kreisjägerschaft und des Landesjagdverbands Jagdgelegenheiten, Jagdzubehör, Jagdbekleidung und Jagdwaffen sowie sonstige Gegenstände mit jagdlichem Bezug angeboten und gesucht werden. Hierbei darf es sich nicht um Artikel handeln, die gegen gesetzliche Vorschriften und/oder diese AGB verstoßen. Die Kreisjägerschaft oder der Landesjagdverband selbst bieten keine Artikel an und werden selbst nicht Vertragspartner. Die Verträge kommen ausschließlich zwischen den Nutzern des Marktplatzes zustande. Für die Erfüllung der zustande gekommenen Verträge sind ausschließlich die Nutzer selbst zuständig und verantwortlich.

§ 2 Nutzung des Marktplatzes
Der Marktplatz darf ausschließlich von Mitgliedern der Kreisjägerschaft und sonstigen Mitgliedern des Landesjagdverbands in nicht gewerbsmäßiger Weise genutzt werden; Nutzer können ausschließlich natürliche und geschäftsfähige Personen sein, juristische Personen und Minderjährige sind von der Nutzung ausgeschlossen. Die Kreisjägerschaft kontrolliert eingehende Inseratsanfragen darauf, ob eine Mitgliedschaft des Verkäufers in der Kreisjägerschaft und/oder im Landesjagdverband besteht. Die Kreisjägerschaft agiert rein als Vermittler. Die Angebote werden auf die Homepage in anonymer Form eingestellt. Hat ein potentieller Käufer oder Verkäufer Interesse, kann er zu der Kreisjägerschaft Kontakt aufnehmen sie leitet die Kontaktdaten des Verkäufers weiter. Eine Vermittlungsgebühr oder sonstige Kosten fallen nicht an. Die Aufgabe von Inseraten ist kostenlos.

§ 3 Inhalt der Inserate
Der Nutzer hat folgende Informationen an die Kreisjägerschaft zu übermitteln, um ein Inserat einzustellen:
– Namen und entsprechende Kontaktdaten (Email, Telefonnummer) zur Weitergabe im Rahmen der Vermittlung
– eine möglichst konkrete Beschreibung eigenen Angebots oder des gesuchten Angebots
– Angaben zu einem Preis/Kosten, möglichem Versand/Versandkosten (alles inkl. MwSt.) oder Abholung, Standort
– Zustand des Artikels (neuwertig, gebraucht, Gebrauchsspuren etc.)
– Bei EWB-pflichtigen Artikeln/Waffen: Es muss in der Artikelbeschreibung zwingend der Zusatz „Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich“ enthalten sein.

Auf der Homepage werden grundsätzlich weder Namen noch Kontaktdaten veröffentlicht. Sofern der Verkäufer oder Suchende dennoch eine Veröffentlichung seiner Kontaktdaten im Inserat auf der Webseite wünschen, hat er dies der Kreisjägerschaft explizit mitzuteilen Eine Ausnahme zu diesem Grundsatz bilden Inserate erlaubnispflichtiger Waffen und Munition (siehe auch unten § 5). Hier sind Name und Kontaktdaten zwingend zu Veröffentlichen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Inserent der Bekanntgabe aus Datenschutzgründen widerspricht. In diesem Fall ist die Kreisjägerschaft gegenüber der zuständigen Behörde verpflichtet, die Urkunden über den Geschäftsvorgang ein Jahr lang aufzubewahren und dieser auf Verlangen Einsicht zu gewähren.

§ 4 Verbotene Inserate
Es ist nicht erlaubt, Artikel anzubieten oder zu erwerben, die gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies betrifft unter anderem Folgendes:
– Verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und / oder Kennzeichen, welche mit diesen verwechselt werden können.
– Artikel deren Angebot Urheber- Persönlichkeits- oder Markenschutzrechte Dritter verletzen. Explosionsgefährliche Stoffe, Treibladungspulver, gesundheitsgefährdende Chemikalien sowie Giftstoffe und radioaktive Stoffe.

Die Kreisjägerschaft behält sich das Recht vor, Inserate, die gegen geltendes Recht, Urheberrechte Dritter oder diese AGB verstoßen, aus den Angebotsseiten zu löschen. Nutzer, die gegen die hier genannten Gesetze und Regeln verstoßen und damit eine Ermittlung gegen die Kreisjägerschaft verursachen, werden für die entstandenen Schäden (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) haftbar gemacht.

§ 5 Angebote und Versand erlaubnispflichtiger Waffen und Munition
Waffen und Munition, für die eine Erwerbsberechtigung erforderlich ist, dürfen nur von erwerbsberechtigten Personen an ebenfalls erwerbsberechtigte Personen verkauft werden. Mehr Informationen zum Waffenrecht finden Sie hier:
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/waffenrechtnode.html

Waffen und Munition, die nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedürfen, können ferner nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeboten werden. Deshalb muss in der Artikelbeschreibung zwingend der Zusatz „Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich“ enthalten sein. Der Verkäufer eines EWBpflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger, also Inhaber einer Erwerbserlaubnis, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG). Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen. Für die Erfüllung der waffenrechtlichen Voraussetzungen hat jeder Verkäufer selbst Sorge zu tragen, um strafrechtliche Konsequenzen auszuschließen. Damit der Nutzer bei dem Verkauf oder Kauf einer Waffe rechtlich abgesichert ist, ist ferner ein passender Kaufvertrag erforderlich. Neben den Informationen zum Käufer und Verkäufer, sind die Angaben der WBK-Nummer (Waffenbesitzkarte), Bezeichnung, Kaliber, Hersteller und die Herstellernummer zwingend notwendig. Für die Erstellung eines entsprechenden Kaufvertrags bzw. die Beschaffung eines passenden Musters ist der Nutzer selbst verantwortlich.

§ 6 Inhalte der Inserate
Alle Arten von direkter oder indirekter Werbung für Dienstleistungen in den Inseraten sind nicht zulässig. Die Verlinkung, Nennung, ganz oder nur teilweise, der eigenen Internetseiten sind nicht gestattet. Die Textbeschreibung hat sich ausschließlich auf das eine Angebot zu beziehen oder auf ein Angebotspaket. Nachbauten, Plagiate, Kopien oder Repliken sind eindeutig als solche zu beschreiben.

§ 7 Sonstiges
Die Kreisjägerschaft behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Sollte einzelne Bestimmungen innerhalb dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, welche dieser in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.